
Als verbotene Gegenstände werden in Deutschland Waffen und Munition bezeichnet, die laut der Anlage 2 des {§|2|waffg_2002|juris} Abs. 2 bis 4 Waffengesetz (sog. Waffenliste) als „Verboten zum Umgang“ definiert werden. Dazu gehören: ...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Verbotene_Gegenstände
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